Anmeldung und AGB
Voce Libera | Göttsche Maxeiner GbR
Lindenallee 44
20259 Hamburg
Tel. 0049 (0)40 43 50 53
E-Mail: sekretariat@befreite-stimmen.de
Internet: www.voce-libera.de
News: facebook
Anmeldung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Dezember 2021
§ 1 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Göttsche Maxeiner GbR, Lindenallee 44, 20259 Hamburg (Veranstalter) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der angebotenen Kurse (Teilnehmer).
Anmeldung, Teilnahme und Durchführung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern geschlossen werden.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1)
Die auf der Website, Flyern und anderen Werbeträgern enthaltenen Kursangebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt bis zur Reservierung des Kursplatzes durch den Veranstalter.
(2)
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über das auf der Website befindliche Anmeldeformular.
(3)
Durch Absenden des Anmeldeformulars (Angebot) bekundet der Teilnehmer verbindlich seinen Wunsch, an dem angegebenen Kurs teilzunehmen.
Nach Anmeldeschluss entscheiden die Dozenten über die Teilnahme und sprechen den Interessenten einen Platz zu. Dies wird den Interessenten durch eine gesonderte Mail mitgeteilt (Annahme). Mit der Annahme durch den Veranstalter ist der Vertrag geschlossen.
Nach Vertragsschluss ist ein Rücktritt des Teilnehmers nur nach den Bestimmungen des § 8 möglich. Gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB steht den Teilnehmern kein Widerrufsrecht nach §§ 312g Absatz 1, 355 BGB zu.
Interessenten, die keinen Kursplatz zugeteilt bekommen haben, erhalten eine entsprechende Mitteilung sowie die Aufnahme in eine Warteliste, sofern der Interessent dies in seiner Anmeldung angegeben hat.
§ 3 Leistung
(1)
Die Teilnahme am Kurs ist aktiv oder passiv möglich. Der Teilnehmer gibt bei seiner Anmeldung an, ob aktive oder nur passive Teilnahme gewünscht ist. Bei aktiver Teilnahme ist die Möglichkeit der passiven Teilnahme am Unterricht der anderen Kursteilnehmer inbegriffen. Bei aktiver und passiver Teilnahme ist die Teilnahme an einer theoretischen Informationsveranstaltung inbegriffen.
(2)
Die Gesangskurse werden als Modul 1 und 2 an drei oder mehr Tagen angeboten. Möglich sind nach Entscheidung des Veranstalters auch kombinierte Kurse aus beiden Modulen.
Die Teilnahme am Kursmodul 2 setzt in der Regel die vorherige Teilnahme an mindestens vier Kursen des Kursmoduls 1 zur Erlangung von Grundkenntnissen der funktionalen Stimmbildung voraus. Die Entscheidung, ob im Einzelfall auch ohne vorherige Teilnahme an vier Kursen des Kursmoduls 1 bereits genügend Grundkenntnisse für eine Teilnahme am Kursmodul 2 vorhanden sind, obliegt dem Veranstalter.
Die Sologesangskurse werden an drei oder mehr Tagen angeboten.
Die Sängerakademie wird an vier oder mehr Tagen angeboten.
Bei allen Kursen entscheiden die Dozenten nach Ablauf der Anmeldefrist über die Teilnahme am Kurs und die Rangfolge auf der Warteliste. Die Beschreibung des jeweiligen Kurses ist der Website, www.voce-libera.de/termine.html zu entnehmen.
(3)
Ein Gesangskurs Modul 1 findet in der Regel statt, wenn mindestens 14 aktive Teilnehmer verbindlich angemeldet sind, ein Gesangskurs Modul 2 bei mindestens 10 verbindlich angemeldeten aktiven Teilnehmern.
Ein kombinierter Kurs findet in der Regel statt, wenn dementsprechend durch die verbindlichen Anmeldungen mindestens 420 Unterrichtsminuten am Tag erreicht werden.
Ein Sologesangskurs findet statt, wenn mindestens 10 Teilnehmer verbindlich angemeldet sind.
Eine Sängerakademie findet statt, wenn mindestens 8 Teilnehmer verbindlich angemeldet sind.
Dem Veranstalter steht es frei, einen Kurs mit geringerer Teilnehmerzahl abzuhalten, der Teilnehmer hat hierauf jedoch keinen Anspruch.
Die Höchstteilnehmerzahl beträgt bei Modul 1 18, bei Modul 2 12 aktive Teilnehmer, bei Sologesangskursen 14, beim Sologesangskurs kompakt 12 und bei der Sängerakademie 10 Teilnehmer. Bei kombinierten Kursen entspricht dies einer Höchstzahl von 540 Unterrichtsminuten am Tag.
Bei passiver Teilnahme ist die Teilnehmerzahl in der Regel nicht begrenzt. In Ausnahmefällen, wenn die Zahl der passiven Teilnehmer das räumliche Platzangebot übersteigt, findet auch hier eine dem jeweiligen Platzangebot entsprechende Beschränkung statt.
§ 3a Ton- und Bildaufnahmen während des Unterrichts
(1)
Während des Unterrichts sind die Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen, die Nutzung solcher Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken sowie deren Weitergabe an Dritte, insbesondere die Verbreitung über elektronische Medien, nicht gestattet.
(2)
Ausgenommen sind Tonaufnahmen der eigenen Unterrichtseinheiten, welche vom Teilnehmer angefertigt und ausschließlich zum privaten Gebrauch, das heißt zu eigenen Lernzwecken, verwendet werden dürfen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung über elektronische Medien, ist auch bezüglich dieser Aufnahmen nicht gestattet.
§ 4 Gebühren
(1)
Die Kursgebühren verstehen sich ohne Umsatzsteuer, da die Göttsche Maxeiner GbR nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.
(2)
Die jeweils aktuellen Kursgebühren für den gewünschten Kurs sind der Auflistung in der Kategorie »Termine« auf der Website, www.voce-libera.de/termine.html, zu entnehmen.
(3)
Anreise, Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer sind in der Kursgebühr nicht enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren.
(4)
Die am Ende des Kurses ausgegebene Teilnahmebestätigung ist zugleich auch Beleg über die Entrichtung der Kursgebühr. Sollte der Teilnehmer einen gesonderten Beleg benötigen, ist das dem Veranstalter vor Beginn des Kurses mitzuteilen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung der Gebühren bei Präsenzkursen
(1)
Die Kursgebühr ist im Voraus fällig und muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vollständig beim Veranstalter eingegangen sein.
(2)
Bei Anmeldung 6 Wochen vor Kursbeginn oder später ist die Kursgebühr sofort nach Bestätigung des Kursplatzes fällig und unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, an den Veranstalter zu entrichten. Ein Überweisungsauftrag an die Bank ist ausreichend zur Fristwahrung.
Erfolgt die Anmeldung 3 Tage vor Kursbeginn oder später, kann die Kursgebühr auch am ersten Kurstag in bar entrichtet werden.
(3)
Absatz 1 und 2 gelten nicht bei passiver Teilnahme. Bei passiver Teilnahme ist die Kursgebühr spätestens am ersten Kurstag zu entrichten.
§ 5a Folgen nicht fristgerechter Zahlung bei Präsenzkursen
(1)
Wird die vollständige Kursgebühr vom Teilnehmer nicht fristgerecht gemäß § 5 Absatz 1 und 2 entrichtet, so erlischt die Reservierung des Kursplatzes.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
(2)
Bei Anmeldung 6 Wochen vor Kursbeginn oder später obliegt es dem Teilnehmer, die fristgerechte Zahlung (Überweisungsauftrag) nachzuweisen.
(3)
Die nicht fristgerechte Zahlung des Kursbeitrages gilt als Rücktritt des Teilnehmers. Es fallen die entsprechenden Gebühren gemäß § 8 Absatz 3 an, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 €.
§ 6 Fälligkeit und Zahlung der Gebühren bei Onlinekursen
(1)
Die Kursgebühr ist im Voraus fällig und muss bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn vollständig beim Veranstalter eingegangen sein.
(2)
Bei Anmeldung eine Woche vor Kursbeginn oder später ist die Kursgebühr sofort nach Bestätigung des Kursplatzes fällig und unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, an den Veranstalter zu entrichten. Ein Überweisungsauftrag an die Bank ist ausreichend zur Fristwahrung. Eine Zahlung in bar ist nicht möglich.
(3)
Absatz 1 und 2 gelten auch bei passiver Teilnahme.
§ 6a Folgen nicht fristgerechter Zahlung bei Onlinekursen
(1)
Wird die vollständige Kursgebühr vom Teilnehmer nicht fristgerecht gemäß § 6 Absatz 1 und 2 entrichtet, so erlischt die Reservierung des Kursplatzes. Der Veranstalter ist berechtigt, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
(2)
Bei Anmeldung eine Woche vor Kursbeginn oder später obliegt es dem Teilnehmer, die fristgerechte Zahlung (Überweisungsauftrag) nachzuweisen.
(3)
Die nicht fristgerechte Zahlung des Kursbeitrages gilt als Rücktritt des Teilnehmers. Es fallen die entsprechenden Gebühren gemäß § 8 Absatz 3 an, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 €.
§ 7 Warteliste / Nachrücken von Teilnehmern
(1)
Freiwerdende Kursplätze werden vom Veranstalter über eine Warteliste vergeben. Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel per E-Mail, bei kurzfristigem Freiwerden eines Platzes auch telefonisch. Der Benachrichtigte erklärt verbindlich, ob er den Kursplatz übernehmen möchte oder nicht.
(2)
Bei Annahme des angebotenen Kursplatzes gilt § 8 bezüglich Widerruf und Rücktritt entsprechend mit der Maßgabe, dass der Vertrag geschlossen ist, wenn der Teilnehmer die Annahme des Kursplatzes erklärt.
(3)
Bezüglich der Fälligkeit der Kursgebühr gilt für Präsenzkurse § 5 Absatz 1 entsprechend. Bei Nachrücken an Präsenzkursen drei Tage vor Kursbeginn oder später kann die Kursgebühr auch am ersten Kurstag in bar errichtet werden.
(4)
Bezüglich der Fälligkeit der Kursgebühr gilt für Onlinekurse § 6 Absatz 1 entsprechend. Bei Onlinekursen ist die Kursgebühr unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, an den Veranstalter zu entrichten. Ein Überweisungsauftrag an die Bank ist ausreichend zur Fristwahrung. Eine Entrichtung in bar ist nicht möglich.
§ 8 Rücktritt durch den Teilnehmer
(1)
Der Rücktritt vom Vertrag ist durch den Teilnehmer schriftlich zu erklären, E-Mail ist ausreichend.
(2)
Bei Präsenzkursen ist der Rücktritt nur wie folgt möglich:
a)
Erfolgt der Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € an.
b)
Erfolgt der Rücktritt später als 6 Wochen und bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn, so fällt eine erhöhte Bearbeitungsgebühr von 35,00 € an.
c)
Bei Rücktritt später als zwei Wochen vor Kursbeginn fällt in der Regel eine anteilige Kursgebühr in Höhe von 50% an.
Bei Rücktritt drei Tage oder später vor Kursbeginn fällt die volle Kursgebühr an. Kann der Kursplatz vom Veranstalter mit einem Nachrücker besetzt werden, so fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € an.
Der Veranstalter ist in der Regel bemüht, durch Rücktritt freigewordene Plätze mit einem Nachrücker zu besetzen, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
d)
Um das finanzielle Risiko des Teilnehmers, etwa bei kurzfristigem Rücktritt wegen Krankheit, zu mindern, wird der Abschluss einer entsprechenden Rücktrittversicherung empfohlen.
e)
Vom Teilnehmer bereits über die jeweils anfallenden Gebühren hinaus geleistete Zahlungen sind vom Veranstalter zurückzuerstatten.
(3)
Bei Onlinekursen ist der Rücktritt nur wie folgt möglich:
a)
Erfolgt der Rücktritt bis 5 Tage vor Kursbeginn, so fällt eine erhöhte Bearbeitungsgebühr von 35,00 € an.
b)
Bei Rücktritt fünf Tage bis drei Tage vor Kursbeginn fällt in der Regel eine anteilige Kursgebühr in Höhe von 50% an.
Bei Rücktritt 48 Stunden oder später vor Kursbeginn fällt die volle Kursgebühr an. Kann der Kursplatz vom Veranstalter mit einem Nachrücker besetzt werden, so fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € an.
Der Veranstalter ist in der Regel bemüht, durch Rücktritt freigewordene Plätze mit einem Nachrücker zu besetzen, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
c)
Um das finanzielle Risiko des Teilnehmers, etwa bei kurzfristigem Rücktritt wegen Krankheit, zu mindern, wird der Abschluss einer entsprechenden Rücktrittversicherung empfohlen.
d)
Vom Teilnehmer bereits über die jeweils anfallenden Gebühren hinaus geleistete Zahlungen sind vom Veranstalter zurückzuerstatten.
(4)
Die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei passiver Teilnahme. Hier ist der Rücktritt bis zum Kursbeginn jederzeit möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden vom Veranstalter vollumfänglich zurückerstattet.
§ 9 Ausfall des Kurses / Rücktritt des Veranstalters
(1)
Ist die Mindestzahl von aktiven Teilnehmern nicht erreicht, findet der Kurs gemäß § 3 Absatz 3 in der Regel nicht statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Kurs in diesem Fall abzusagen.
Des Weiteren ist der Veranstalter zur Absage des Kurses berechtigt bei Krankheit eines Dozenten oder anderen, schwerwiegenden Umständen, die er nicht zu vertreten hat.
(2)
Die Absage erfolgt in der Regel per E-Mail. Teilnehmer, die keine Mailadresse besitzen, werden anhand der von ihnen angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.
(3)
Im Falle einer Absage (Rücktritt) durch den Veranstalter sind dem Teilnehmer die von ihm bisher geleisteten Zahlungen in voller Höhe, bei Absage nach Kursbeginn in anteiliger Höhe, zurückzuerstatten.
Darüber hinaus werden Aufwendungen, die der Teilnehmer für Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder Sonstiges im Hinblick auf die Teilnahme am Kurs oder die Absage aufzubringen oder bereits aufgebracht hat, durch den Veranstalter nicht übernommen oder erstattet.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1)
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch für Kurse, die im Ausland stattfinden.
(2)
Gerichtsstand für Streitigkeiten, die der Teilnehmer gegen den Veranstalter führt, ist Hamburg.
Gerichtsstand für Streitigkeiten, die der Veranstalter gegen Teilnehmer führt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Inland haben oder diesen nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegen, ist Hamburg.
Ansonsten ist der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes gegeben.
(3)
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie der Verträge insgesamt davon nicht berührt.